Sie haben kein Aufenthaltsrecht und benötigen medizinische Hilfe

Wenn Sie ohne Aufenthaltserlaubnis in Belgien leben, können Sie kein Mitglied einer Krankenkasse werden. 

Dringende medizinische Hilfe?

Wenn Sie medizinische Versorgung benötigen, können Sie beim CPAS/OCMW dringende medizinische Hilfe beantragen. 

Was ist dringende medizinische Hilfe?

  • Ein Besuch bei einem Arzt, wenn Sie krank sind
  • Ein Besuch bei einem Zahnarzt, wenn Sie Zahnschmerzen haben
  • Eine medizinische Untersuchung auf Anweisung des Arztes (Ultraschall, Röntgen, Scan)
  • In einigen Fällen Operation und Rehabilitation (z. B. Physiotherapie)
  • Arzneimittel auf Verschreibung eines Arztes

Was ist laut der belgischen Regierung keine medizinische Hilfe?

  • Lebensmittel
  • Kleidung
  • Unterkunft

Wie beantragen Sie dringende medizinische Hilfe?

Befolgen Sie diese Schritte:

  1. Gehen Sie zum CPAS der Gemeinde, in der Sie leben.
  2. Das CPAS prüft, ob Sie keine Aufenthaltserlaubnis haben und ob Sie in Not sind.
  3. Das CPAS stimmt zu, die Kosten für medizinische Hilfe zu übernehmen.
  4. Erst dann können Sie zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen.
  5. Das CPAS zahlt die medizinischen Kosten.

Sie müssen sich zuerst beim CPAS melden, bevor Sie medizinische Hilfe suchen. Wenn das nicht möglich ist, zum Beispiel in einem Notfall, kann das Krankenhaus in Ihrem Namen eine Zahlung vom CPAS anfordern.

 Benötigen Sie dringend Hilfe oder sind Sie in Gefahr?

Wählen Sie die Notrufnummer 101 oder 112.