Hausordnung der Aufnahmezentren

Willkommen in unserem Aufnahmezentrum!

In dieser Hausordnung (HO) erläutern wir Ihre Rechte und Pflichten sowie die Regeln, die Sie während Ihres Aufenthalts im Aufnahmezentrum befolgen müssen. Es ist sehr wichtig, dass Sie diese Regeln vollständig verstehen.

Die folgenden Dienste sind im Aufnahmezentrum verfügbar:

· Unterkunft
· Mahlzeiten
· Zugang zu sanitären Einrichtungen und Toilettenartikeln
· Bereitstellung von Kleidung
· Taschengeld
· Individuelle soziale Unterstützung und Zugang zu juristischer Hilfe
· Medizinische und psychologische Unterstützung

Die HO ist eine Reihe von Regeln, die sich auf das gemeinschaftliche Leben im Aufnahmezentrum und seine Organisation beziehen, damit sichergestellt wird, dass sowohl Bewohner als auch Personal die bestmögliche Erfahrung machen.
Die Regeln beziehen sich auf Folgendes:

· Respekt für die Privatsphäre
· Ordnung und Ruhe im Aufnahmezentrum
· Sicherheit von Bewohnern und Personal
· Hygiene und Sauberkeit der Räume
· Vereinbarungen zu An- und Abwesenheit
· Vereinbarung von Terminen
· Kautionsystem
· Zimmerprüfung
· Allgemeine Informationsverpflichtung jedes Bewohners gegenüber Fedasil

Das Zentrum ist ein offenes Aufnahmezentrum. Das bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind, dort zu bleiben. Wenn Sie sich dazu entscheiden, das Aufnahmezentrum zu verlassen, behalten Sie nur das Recht auf medizinische Unterstützung durch Fedasil. Ihre Entscheidung, ob Sie im Aufnahmezentrum bleiben, wirkt sich nicht auf Ihren Antrag auf internationalen Schutz aus.
Wenn Sie Fragen in Bezug auf diese Hausordnung haben oder in Bezug auf die Rechte, die Sie während Ihres Aufenthalts im Aufnahmezentrum haben, können Sie sich immer an Ihren Sozialarbeiter wenden oder die Informationsbroschüren zu Rate ziehen, die im Zentrum verfügbar sind.

Die Verwaltung und das Personal wünschen Ihnen angenehmen Aufenthalt.

1. UNSERE DIENSTE

1.1 Grundlegende Dienste
Abhängig von der Organisation bietet das Aufnahmezentrum die folgenden Dienste:
Unterbringung mit Zugang zu sanitären Einrichtungen
Zugang zu Hygieneartikeln
Möglichkeit zum Waschen von Kleidung und Erhalt essentieller Kleidung (aus zweiter Hand)
Mahlzeiten oder Essensgutscheine oder die Möglichkeit, selbst Lebensmittel zu kaufen

1.2 Individuelle Beratung
Alle Personen, die im Aufnahmezentrum arbeiten, unterliegen einem Verhaltenskodex, der Werte wie Respekt, Kundenorientierung, Unvoreingenommenheit und Diskretion vorgibt.
Während Ihres Aufenthalts wird Ihnen ein Sozialarbeiter zugewiesen, der Ihnen während Ihres Aufenthalts hilft, Sie über Ihre Rechte informiert und Sie bei Bedarf an andere Dienste verweist.
Diese Person erstellt eine individuelle Akte, in der alle Unterlagen zu wichtigen Angelegenheiten im Aufnahmezentrum aufbewahrt werden. Andere Mitarbeiter des Aufnahmezentrums können ebenfalls Informationen dazu beitragen. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre Akte zu lesen. Wenn Sie in ein anders Aufnahmezentrum umziehen, wird diese Akte an das neue Aufnahmezentrum weitergegeben.
Die individuelle Unterstützung, die Sie von uns erwarten können, ist folgende:

  • Unterstützung bei Ihrer Ankunft: Ihr Sozialarbeiter erörtert und bewertet Ihre jeweiligen Aufnahmeanforderungen mit Ihnen.
  • Soziale Unterstützung: Wir bieten Unterstützung und Rat zum sozialen Leben außerhalb des Aufnahmezentrums und helfen Ihnen zum Beispiel dabei, Ihre Kinder in der Schule anzumelden.
  • Unterstützung beim Asylverfahren: Das Aufnahmezentrum stellt sicher, dass Sie in Bezug auf den Verlauf des Verfahrens gut informiert sind. Wir unterstützen Sie vom Beginn Ihres Verfahrens an auch bei der Suche nach kostenloser juristischer Hilfe (Anwalt).
  • Schulung: Unter bestimmten Bedingungen und auf Basis der verfügbaren Plätze sind Sie dazu berechtigt, an Aktivitäten teilzunehmen. Ihr Sozialarbeiter gibt Ihnen dazu weitere Informationen.

1.3 Medizinische und psychologische Hilfe
Falls Sie medizinische Beschwerden haben, haben Sie Zugang zu medizinischer Hilfe.
Wenn es in dem Aufnahmezentrum eine medizinische Abteilung gibt, sollten Sie sich an die interne medizinische Abteilung wenden, die bei Bedarf für eine externe medizinische Beratung sorgt. Wenn es keine medizinische Abteilung gibt, erläutert Ihr Sozialarbeiter Ihnen das Verfahren für einen Arztbesuch.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie die Kosten selber tragen müssen, wenn Sie sich an einen anderen Arzt als den wenden, an den Sie vom Aufnahmezentrum verwiesen wurden, oder wenn Sie auf eigene Veranlassung zu einem Arzt oder ins Krankenhaus gehen.
Wenn Sie psychologische Hilfe benötigen, verweist das Aufnahmezentrum Sie an eine spezialisierte Beratungsstelle, entweder innerhalb oder außerhalb des Aufnahmezentrums.

1.4 Taschengeld
Sie haben das Recht auf ein wöchentliches Taschengeld. Der Betrag ist gesetzlich geregelt.
In bestimmten Sammel-Aufnahmezentren kann dieser Betrag erhöht werden, wenn Sie bestimmte Arbeiten zum Vorteil des Aufnahmezentrums erledigen, so genannte Gemeinschaftsdienste. Es liegt im Ermessen jedes Aufnahmezentrums zu entscheiden, wie dies organisiert wird und wie viel für die Erledigung dieser Arbeiten ausgegeben wird.

2. UNSERE REGELN FÜR DAS ZUSAMMENLEBEN

2.1 Privatsphäre und Ruhe
- Sie haben das Recht, dass Ihr Privatleben und das Privatleben anderer Bewohner respektiert werden. Das bedeutet, dass Sie nicht die Zimmer anderer Bewohner unaufgefordert betreten dürfen und die Nachtruhe im Aufnahmezentrum beachten müssen.
- Sie dürfen keine Minderjährigen in Ihr Zimmer einladen, außer mit Einverständnis der Eltern oder der Aufsichtsperson, wenn der Minderjährige unbegleitet ist.
- Sie tragen zu einer ruhigen Atmosphäre im Aufnahmezentrum bei.
- Sie befolgen die Besuchsregeln und stellen sicher, dass externe Personen, die Sie besuchen, diese ebenfalls befolgen. Der Zweck der Besuchsregeln besteht darin, die Privatsphäre von Ihnen und Ihren Mitbewohnern zu garantieren.
- Sie achten das persönliche Eigentum der anderen Bewohner und die Güter des Aufnahmezentrums. Das Aufnahmezentrum ist nicht für Schäden, Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände verantwortlich. Falls Sie Schäden an dem Eigentum anderer oder des Aufnahmezentrums verursachen, werden Sie möglicherweise aufgefordert, diese Schäden zu bezahlen.
- Sie müssen die vorherige Genehmigung durch die Leitung des Aufnahmezentrums für die Organisation von Veranstaltungen einholen, insbesondere, wenn diese die Ruhe und den Frieden im Aufnahmezentrum stören könnten.
- Sie befolgen die Anweisungen, die Sie vom Personal des Aufnahmezentrums erhalten.
- Sie beachten die Tatsache, dass bestimmte Teile des Aufnahmezentrums nicht frei zugänglich sind.

2.2 Sicherheit
- Sie müssen die geltenden Vorschriften zur Brandvermeidung und -sicherheit befolgen und dürfen keine Einrichtungen zur Branderkennung oder Brandbekämpfung beschädigen.
- Zerstörung und Vandalismus im Aufnahmezentrum sind streng verboten.

Es ist verboten, im Aufnahmezentrum zu kochen, mit Ausnahme der Räume im Aufnahmezentrum, die speziell für diesen Zweck vorgesehen sind.

- Mit Ausnahme von dazu ausgewiesenen Bereichen ist das Rauchen im Aufnahmezentrum generell verboten.
- Der Handel, der Besitz und der Konsum von Alkohol oder Drogen ist im Aufnahmezentrum verboten. Jedes Verhalten, das mit Trunkenheit und der Verwendung illegaler Substanzen im Aufnahmezentrum in Verbindung steht, ist verboten.
- Der Besitz gefährlicher Gegenstände, die andere Personen gefährden oder Schäden an der Anlage verursachen könnten, ist verboten.
- Die durch diese Regeln verbotenen Objekte können eingezogen werden.
- Verbale oder körperliche Einschüchterung, sexuelle und gender-bezogene Gewalt, Aggression oder körperliche Gewalt sind verboten, ebenso wie rassistisches oder diskriminierendes Verhalten oder rassistische oder diskriminierende Äußerungen gegenüber Personen oder Gruppen.

2.3 Hygiene
- Sie sind für die Pflege und Sauberkeit Ihres Zimmers bzw. Ihrer Wohnung verantwortlich.
- Sie müssen die Gemeinschaftsräume respektieren und sie sauber halten.
- Das Halten von Tieren ist nicht erlaubt.

3. UNSERE REGELN ZUR ORGANISATION DES AUFNAHMEZENTRUMS

3.1 Informationspflicht
Zur ordnungsgemäßen Nachverfolgung Ihres Rechts auf Aufnahme haben Sie die Informationspflicht gegenüber dem Aufnahmezentrum. Das bedeutet, dass Sie Ihren Sozialarbeiter frühzeitig über alle nützlichen Informationen in Bezug auf Ihr Asylverfahren und andere Punkte informieren müssen, die sich auf Ihr Recht auf Aufnahme auswirken (z. B. Briefe von der Ausländerabteilung, Entscheidungen des CGVS oder des RvV usw.).
Sie müssen Ihrem Sozialarbeiter auch melden, wenn Sie freiwillige Arbeit ausüben oder einen Arbeitsvertrag haben.

3.2 Finanzieller Beitrag zur Aufnahme
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag haben und bezahlter Arbeit außerhalb des Aufnahmezentrums nachgehen, müssen Sie das Aufnahmezentrum sofort über die genauen Umstände informieren. Abhängig von der Höhe Ihres Einkommens müssen Sie gemäß den genauen Umständen einen Anteil an den Kosten Ihrer Aufnahme zahlen. Unter bestimmten Umständen und wenn Ihr Einkommen stabil ist und einen bestimmten Betrag übersteigt, kann die Aufnahme gestoppt werden.

3.3 Treffen und Erfüllen von Vereinbarungen
Wenn Sie sich ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung des Aufnahmezentrums an einen externen Dienst oder einen externen Dienstanbieter wenden, müssen Sie selbst für die Kosten aufkommen.

Wenn das Aufnahmezentrum für Sie einen Termin bei einem externen Dienstanbieter vereinbart (Schulung, Arzt, Krankenhaus usw.), sind Sie verpflichtet, diesen Termin korrekt und rechtzeitig wahrzunehmen.
Es ist möglich, dass Sie bei bestimmten Veranstaltungen (z. B. Treffen oder Schulung) anwesend sein müssen. In diesem Fall werden Sie im Vorfeld über die praktische Organisation (Zeit, mögliche Transportmittel) informiert und werden diese beachten.
Die Fahrscheine, die Sie für eine Reise innerhalb des Rahmens Ihres Verfahrens, einer medizinischen Beratung, einer Besprechung mit einem Anwalt usw. erhalten, dürfen Sie nur zu diesem Zweck verwenden.

3.4 Ausübung der elterlichen Befugnis
Als Eltern sind Sie für die Beaufsichtigung, das Aufziehen und die verpflichtende Ausbildung von minderjährigen Kindern in Ihrer Familie verantwortlich. Das Aufnahmezentrum kann Sie auf Ihren Wunsch dabei unterstützen.

3.5 Anwesenheit im Aufnahmezentrum
Damit Sie Ihren Platz im Aufnahmezentrum behalten, müssen Sie regelmäßig im Aufnahmezentrum anwesend sein.
Wenn Sie während der Nacht abwesend sind, müssen Sie das Aufnahmezentrum informieren und Ihre Kontaktdetails hinterlegen. Nach drei Nächsten der Abwesenheit ohne vorherige Ankündigung kann Ihre Registrierung aufgehoben werden, wodurch Sie auch Ihren Platz im Aufnahmezentrum verlieren.
Sie dürfen niemals in einem Zeitraum von 30 Tagen für mehr als 10 Nächste abwesend sein. Wenn Sie für längere Zeit abwesend sind, kann Ihre Registrierung aufgehoben werden.
Um einen neuen Platz im Aufnahmezentrum zu beantragen, müssen Sie sich beim Fedasil-Unterbringungsdienst vorstellen, wo Ihnen ein Aufnahmeplatz zugewiesen wird, wenn Sie noch dazu berechtigt sind.

3.6 Kautionssystem
Es ist möglich, dass das Aufnahmezentrum Sie um eine Kaution bittet, wenn Ihnen Material zur Verfügung gestellt wird. Diese Kaution erhalten Sie zurück, wenn Sie aus dem Aufnahmezentrum ausziehen oder wenn Sie das geliehene Material im ursprünglichen Zustand zurückbringen.

3.7 Prüfung des Zimmers/der Unterbringung und des privaten Schrankplatzes
Neben den Funden, die bei den Runden im Zentrum gemacht werden, können regelmäßig Prüfungen der Zimmer durchgeführt werden, um eine Einhaltung der verschiedenen Regeln in Bezug auf Sicherheit, Brandvermeidung, Hygiene und die Einhaltung dieser Regeln in den Zimmern sicherzustellen.
Die reguläre Prüfung kann zweimal pro Monat und nur zwischen 9:00 und 17:00 erfolgen. Nur im Fall spezieller Anforderungen zum Schutz in Bezug auf Sicherheit, Brandbekämpfung, Hygiene oder schwerwiegende Versäumnisse der Hausordnung kann das Zimmer häufiger und außerhalb dieser Zeiten geprüft werden.
Während der Prüfung wird das gesamte Zimmer geprüft. Wenn Sie möchten, können Sie dabei anwesend sein. Bei dem Verdacht auf einen Verstoß gegen die Hausordnung kann Ihr Schrank geöffnet und sein Inhalt geprüft werden.

Wenn bei einer Überprüfung Gegenstände gefunden werden, die nach den Regeln verboten sind (siehe Absatz 6.12), werden diese eingezogen. Eine Liste der eingezogenen Gegenstände wird aufgestellt und auf Anforderung erhalten Sie eine Kopie dieser Liste.
Wenn ein Gegenstand, der während einer Überprüfung eingezogen wird, eine Gefährdung für die körperliche Unversehrtheit der Bewohner oder des Personals darstellt, wird dieser den zuständigen Diensten übergeben.
Wenn der Gegenstand aus Gründen der Hygiene, Sicherheit oder Brandbekämpfung eingezogen wurde, wird er dem Bewohner zurückgegeben, wenn dieser aus dem Aufnahmezentrum auszieht.
Wenn der Gegenstand, der eingezogen wurde, oder ein anderer Gegenstand, der Eigentum des Bewohners ist, diesem beim Verlassen des Aufnahmezentrums nicht ausgehändigt wurde, hat dieser das Recht, ihn innerhalb von 10 Tagen nach seiner Abreise abzuholen.

4. STRAFEN UND DISZIPLINARMASSNAHMEN

4.1 Strafen
Wenn Sie gegen die Regeln oder Vereinbarungen verstoßen, kann Ihnen eine Strafe auferlegt werden. Auch Taten, die außerhalb des Aufnahmezentrums begangen wurden, können eine Strafe nach sich ziehen, wenn sie deutliche Auswirkungen auf das Aufnahmezentrum haben.
Das Wesen und die Schwere des Verstoßes und die genauen Umstände, unter denen es dazu kam, werden immer berücksichtigt. Sie erhalten möglicherweise vor einer Strafe die Gelegenheit zu einem Gespräch und Sie können sich während dieses Gesprächs von einer Person Ihrer Wahl begleiten lassen.
Die Strafe wird Ihnen immer schriftlich genannt.

Die folgenden Strafen können verhängt werden:

1) eine formelle Warnung mit Erwähnung in Ihrer Akte
2) vorübergehender Ausschluss von der Teilnahme an Aktivitäten, die vom Aufnahmezentrum organisiert werden
3) vorübergehender Ausschluss von der Möglichkeit, Gemeinschaftsdienste gegen Bezahlung zu leisten
4) Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Diensten
5) Verpflichtung zur Erledigung bestimmter Aufgaben von allgemeinem Interesse
6) teilweise oder vollständige Aufhebung oder Einschränkung des Taschengeldes für einen maximalen Zeitraum von vier Wochen
7) Transfer in ein anderes Aufnahmezentrum
8) vorübergehender Ausschluss vom Anspruch auf materielle Unterstützung in einem Aufnahmezentrum
9) endgültiger Ausschluss vom Anspruch auf materielle Unterstützung in einem Aufnahmezentrum.
Die Strafen müssen alle sofort umsetzbar sein. Die Strafen, die einen Ausschluss beinhalten, müssen durch eine Entscheidung des Generaldirektors von Fedasil innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Tag, an dem die Strafe verhängt wurde, bestätigt werden. Das Datum, an dem diese Entscheidung durch den Unterbringungsdienst erfolgen kann, ist auf dem Strafvermerk genannt, der Ihnen vom Aufnahmezentrum ausgehändigt wurde.
Um eine Erläuterung der geltenden Strafen zu erhalten, können Sie sich an Ihren Sozialarbeiter wenden.

4.2 Disziplinarmaßnahmen

Um die Ordnung, Sicherheit und Ruhe im Aufnahmezentrum zu garantieren, können Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden. Sie werden möglicherweise angehört, bevor eine Disziplinarmaßnahme gegen Sie verhängt wird und können sich während dieses Gesprächs von einer Person Ihrer Wahl begleiten lassen.
Disziplinarmaßnahmen werden schriftlich verhängt oder im Zentrum ausgehängt, wenn sie von öffentlichem Interesse sind (zum Beispiel: Schließung des Fernsehraums zu bestimmten Zeiten am Abend aufgrund wiederholter Probleme).

5. BESCHWERDEN UND WIDERSPRÜCHE

Wenn Sie weitere Informationen zu den im Folgenden beschriebenen Verfahren erhalten möchten, können Sie sich jederzeit an das Personal des Aufnahmezentrums wenden.

5.1 Einreichen einer Beschwerde
Wenn Sie mit den allgemeinen Lebensbedingungen im Aufnahmezentrum oder mit der Anwendung der Hausordnung nicht zufrieden sind, können Sie eine Beschwerde einreichen.
Sie übergeben Ihre Beschwerde schriftlich oder mündlich an den Leiter oder die Person, die für das Aufnahmezentrum verantwortlich ist, die Ihre Beschwerde innerhalb von maximal sieben Tagen bearbeiten wird. Die Beschwerde kann in Niederländisch, Französisch, Deutsch oder Englisch eingereicht werden.
Wenn Sie nicht innerhalb von sieben Tagen eine Antwort erhalten, können Sie die Beschwerde schriftlich beim Generaldirektor der Behörde oder bei der Person einreichen, an die diese Aufgabe übertragen wurde (siehe Punkt 6.16).

5.2 Einspruch gegen verhängte Strafen
Wenn Sie mit einer verhängten Strafe, die unter den Punkten 4), 5), 6) oder 7) erörtert wurde, nicht einverstanden sind, können Sie schriftlich einen Einspruch beim Generaldirektor der Behörde oder der Person einreichen, die unter 6.16 aufgeführt ist, oder, wenn Sie in einem LOI/ILA (einer örtlichen Empfangsinitative) leben, beim PCSW-Rat.
Dieser Einspruch kann auf Niederländisch, Französisch, Deutsch oder Englisch erfolgen und muss innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der schriftlichen Übergabe der Strafe oder Ordnungsmaßnahme an Sie per Post erfolgen.
Sie senden eine Kopie dieses Einspruchs umgehend an das Aufnahmezentrum. Sie werden innerhalb von 30 Tagen über die Entscheidung informiert. Solange der Generaldirektor, die Person, die in Absatz 6.16 aufgeführt ist, oder der ASCE-Rat die Strafe nicht ändert, gilt die Strafe weiterhin bis auf weiteres.

5.3 Einspruch gegen Entscheidungen zur medizinischen Unterstützung
Wenn Sie mit einer Entscheidung in Bezug auf die medizinische Unterstützung nicht einverstanden sind, können Sie schriftlich einen Einspruch beim Generaldirektor der Behörde oder der Person einreichen, die unter 6.16 aufgeführt ist, oder, wenn Sie in einem LOI/ILA (einer örtlichen Empfangsinitative) leben, beim PCSW-Rat.
Dieser Einspruch kann auf Niederländisch, Französisch, Deutsch oder Englisch erfolgen und muss innerhalb von fünf Arbeitstagen nach dem Tag der Beratung erfolgen, bei der Ihnen die Entscheidung kommuniziert wurde.
Sie senden eine Kopie dieses Einspruchs umgehend an das Aufnahmezentrum. Sie werden innerhalb von 30 Tagen über die Entscheidung informiert.