Kinder, die zur Schule gehen

Jedes Kind in Belgien kann zur Schule gehen, unabhängig von seiner Nationalität oder seiner Lebenssituation. In Belgien ist der Schulbesuch für alle Kinder zwischen 5 und 18 verpflichtend.

Wann sind die Schulen geöffnet?

Die Schulen sind von Montag bis Freitag geöffnet, vom 1. September bis zu 30. Juni.

  • Die Schule beginnt normalerweise um 8:30 und endet zwischen 15 und 17 Uhr.
  • Mittwochs endet der Unterricht um 12:00.
  • Samstags und sonntags ist kein Unterricht.
Kinder in der Klasse

Schulferien

Viermal im Jahr gibt es Schulfeiern: Alle Schulen in Belgien sind während dieser Zeit geschlossen:

  • Herbstferien (1 Woche)
  • Weihnachtsferien (2 Wochen)
  • Karnevalsferien (1 Woche)
  • Osterferien (2 Wochen)

An nationalen Feiertagen ist ebenfalls keine Schule.

Anmeldung Ihres Kindes in einer Schule

  • Nicht-belgische Kinder zwischen 3 und 5 Jahren können ab dem ersten Tag in Belgien zur Schule gehen.
  • Kinder zwischen 5 und 18 Jahren müssen spätestens zwei Monate nach der Registrierung bei der Gemeinde in einer Schule angemeldet werden.
  • Auch Kinder ohne Aufenthaltsrecht können in Belgien die Schule besuchen. Die Schule darf sie nicht abweisen.

Sprache der Schule: Niederländisch oder Französisch

Wenn Kinder kein Niederländisch oder Französisch sprechen oder nicht ausreichend gut, sind sie zu einem angepassten Unterricht in der Schule berechtigt: Eingangsklassen oder OKAN-Klassen, Eingangsklassen für Nicht-Muttersprachler. Wenn sie die Sprache ausreichend gut sprechen, kommen sie in eine normale Klasse.

  • Wenn Sie in Flandern leben, besucht Ihr Kind eine Schule, in der der Unterricht auf Niederländisch gegeben wird.
  • Wenn Sie in der Wallonie leben, erfolgt der Unterricht Ihrer Kinder auf Französisch.
  • Wenn Sie in Brüssel leben, können Ihre Kinder eine niederländische oder französische Schule besuchen.

Schulkosten

Die Schule ist kostenlos, vom Kindergarten bis zum Alter von 18 Jahren. Sie müssen aber weitere Kosten zahlen: Schulessen, Schulausflüge usw. Wenn Sie in einem Aufnahmezentrum leben, trägt Fedasil die Schulkosten. Wenn Sie Schwierigkeiten damit haben, die Kosten zu zahlen, können Sie einen Bildungszuschuss beantragen.

Fragen zur Schule?

  • In jedem Aufnahmezentrum gibt es einen Schulberater, der Eltern und Kinder beraten kann, wenn sie Fragen zur Schule haben. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Sozialarbeiter.
  • Sie können einen Termin mit dem Lehrer in der Schule vereinbaren. Was ist, wenn Sie kein Niederländisch oder Französisch sprechen? Fragen Sie einen Freund oder ein Familienmitglied, der Ihnen beim Übersetzen helfen kann.