Ihre rechte und pflichten bei der Aufname

Unter Aufnahme versteht man die Unterstützung, die Sie als Antragstellende(r) erhalten, während die Behörden Ihren Antrag auf internationalen Schutz prüfen. 

Dazu gehören die Rechte und Pflichten bei der Aufnahme, die in dieser Broschüre erklärt werden.

Diese Informationen sind wichtig für Sie, wenn

  • Sie volljährig (18 Jahre oder älter) sind;
  • Sie internationalen Schutz (auch „Asyl“ genannt) in Belgien beantragt haben und jetzt Antragstellende oder Antragstellender sind.