Ärztliche Bescheinigungen für Ihr Verfahren

Eine medizinische Untersuchung und ärztliche Bescheinigungen können für das Asylverfahren nützlich sein.

Wurden Sie in Ihrem Herkunftsland misshandelt? Wurden Sie gefoltert?

Wenn Sie ärztliche Bescheinigungen haben, können sie als Beweismittel für Ihren Antrag auf internationalen Schutz verwendet werden. Sie müssen sie während Ihres Gesprächs im CGVS/CGRA vorzeigen.

Wenn Sie keine ärztliche Bescheinigung haben, kann das CGVS/CGRA die Untersuchung durch einen Arzt anordnen. In diesem Fall brauchen Sie den Arzt nicht zu bezahlen.

Medizinische Untersuchung

Wenn das CGVS/CGRA keine medizinische Untersuchung anordnet, Sie aber eine als Nachweis für die von Ihnen erlittenen Misshandlungen wünschen, können Sie einen Arzt aufsuchen. In diesem Fall müssen Sie die Kosten allerdings selbst tragen. Lassen Sie sich von Ihrem Sozialarbeiter oder Anwalt beraten.

Genitalverstümmelung

Das CGVS/CGRA fordert eine spezielle medizinische Untersuchung für Frauen und Mädchen an, die einer weiblichen Genitalverstümmelung unterzogen wurden (oder Frauen und Mädchen, denen eine weibliche Genitalverstümmelung droht). 

Diese Untersuchung ist wichtig für den Antrag auf Schutz der betroffenen Frauen und Mädchen.

Wenn Sie in dieser Situation sind, können Sie mit Ihrem Sozialarbeiter sprechen, der den Besuch bei einem Arzt der GAMS (einer Organisation zur Betreuung von Opfern) vereinbart. Wenn Sie nicht in einem Aufnahmezentrum sind, können Sie sich direkt an die GAMS wenden.

GAMS (Fachorganisation für Opfer von Genitalverstümmelung)

Telefon: 02/ 219 43 40

E-Mail: info@gams.be