Identitätsdokumente und freiwillige Rückkehr

Wie können Sie Ihre Identitätsdokumente anfordern?

Senden Sie eine E-Mail in Niederländisch, Französisch, Deutsch oder Englisch an cid.teruggavedocumenten@ibz.fgov.be. Ist Ihre Anfrage dringend? Geben Sie dies bitte an.

Ihre Dokumente befinden sich möglicherweise beim Rat für Ausländerstreitsachen (CCE/RvV). In diesem Fall informiert das Ausländeramt Sie und Sie müssen sich direkt an den Rat für Ausländerstreitsachen wenden.

Welche Angaben sollte ich in meinem Antrag machen?

Wenn Sie in Ihr Herkunftsland zurückkehren möchten, müssen Sie dies mit einer Fahrkartenreservierung oder einem ausgefüllten REAB-Formular belegen.

Wenn Sie sich noch in einem Verfahren befinden, werden Sie aufgefordert, auf Ihren Antrag auf internationalen Schutz zu verzichten.

Wann kann ich die Dokumente abholen?

Sie erhalten per E-Mail eine Einladung, Ihre Dokumente abzuholen. Das kann mehrere Tage dauern. In der Einladung steht, wann Sie wohin kommen müssen.

Wer kann die Dokumente abholen?

Sie müssen Ihre Dokumente selbst abholen und unterschreiben, dass Sie sie erhalten haben. Sie können aber die Dokumente Ihrer minderjährigen Kinder abholen.

Sie können nicht selbst kommen? Sie können eine andere Person schicken. Diese Person muss eine Vollmacht haben. Das ist ein schriftliches Dokument, in dem Sie dieser Person die Erlaubnis geben, Ihre Dokumente abzuholen. In diesem Dokument muss auch stehen, warum Sie die Dokumente nicht selbst abholen können.

Sind Sie ein unbegleiteter Minderjähriger? Sie können Ihre Dokumente zusammen mit Ihrem Vormund abholen oder Ihr Vormund kann sie allein abholen.