Ihr Termin beim Ausländeramt

Das Ausländeramt lädt Sie (manchmal mehrfach) ein, um Sie zu befragen.

Welche Fragen werden während des Gesprächs gestellt?

Das Gespräch beim Ausländeramt dauert nicht lange. Sie müssen erklären, warum Sie internationalen Schutz in Belgien beantragen.

Ein Beamter des Ausländeramts stellt Ihnen Fragen und hält Ihre Antworten in einem Dokument fest. Ihnen steht ein Dolmetscher zur Verfügung, damit Sie die Fragen verstehen, die Ihnen gestellt werden. Zum Schluss liest der Beamte des Ausländeramts das Dokument erneut vor und bittet Sie, das Dokument zu unterzeichnen, um Ihr Einverständnis zu erklären. Sie erhalten eine Kopie des Dokuments.

Was geschieht nach dem Gespräch?

Das Ausländeramt prüft, ob Belgien für die Bearbeitung Ihres Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist. Wenn Belgien zuständig ist, leitet das Ausländeramt Ihren Fall an das CGVS/CGRA weiter. Das CGVS/CGRA lädt Sie später zu einem längeren Gespräch ein.

Wenn Ihre Fingerabdrücke im System erkannt werden, bedeutet das, dass Sie vor Ihrer Ankunft in Belgien in einem anderen europäischen Land registriert wurden. Wenn das der Fall ist, können Sie in dieses Land zurückgeschickt werden. Diese Entscheidung hängt von den EU-Vorschriften ab (Dubliner Übereinkommen).